Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Bezug: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für Canopy
Auftragsverarbeiterin: Revery UG (haftungsbeschränkt)
Diese Anlage beschreibt die wesentlichen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum Schutz der im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten.
1. Organisation
- Verantwortung für Informationssicherheit liegt bei der Geschäftsführung.
- Datenschutzanfragen: datenschutz@dein-canopy.de
- Personen mit Zugang zu Produktivsystemen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Sicherheitsvorfälle werden erkannt, eingedämmt und dem Auftraggeber gemäß AVV gemeldet.
- Diese TOMs werden bei wesentlichen Änderungen der Plattform überprüft und bei Bedarf angepasst.
2. Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle
- Hosting: Betrieb der Anwendung bei professionellen Rechenzentrumsanbietern in der EU; physischer Zutritt liegt in deren Verantwortung.
- Anmeldung: Sichere Anmeldung für Coaches und eingeladene Coachees (u. a. E-Mail und OAuth); Sitzungen werden serverseitig verwaltet.
- Mandantentrennung: Jede Praxis (Organisation) ist logisch von anderen Praxen getrennt; Zugriff nur auf eigene Daten.
- Coachee-Zugriff: Coachees sehen nur Inhalte, die der Auftraggeber ausdrücklich freigegeben hat; widerrufene Freigaben entfallen.
- Administrativer Zugang: Zugang zu Datenbank, Schlüsselverwaltung und Dateispeicher nur für befugte Mitarbeitende nach dem Need-to-know-Prinzip.
- Entwicklung: In Entwicklungsumgebungen werden keine echten Patientendaten verwendet.
3. Weitergabe- und Eingabekontrolle
- Transportverschlüsselung: Alle Verbindungen zwischen Browser und Plattform erfolgen über TLS (HTTPS).
- Freigaben: Freigegebene Dokumente für Coachees werden als unveränderliche Schnappschüsse bereitgestellt (Stand zum Zeitpunkt der Freigabe).
- E-Mail: Versand nur transaktionaler Nachrichten (z. B. Einladung, Hinweis auf neue Unterlagen) mit dem für den Zweck erforderlichen Inhalt.
4. Verfügbarkeits- und Belastbarkeitskontrolle
- Datenbank: Produktive Datenbank mit automatischen Backups und Wiederherstellungsmöglichkeit (Point-in-Time-Recovery).
- Betrieb: Skalierbare Cloud-Infrastruktur für einen stabilen Betrieb.
- Fehlerüberwachung: Technische Überwachung des Betriebs; personenbezogene Inhalte werden in Fehlermeldungen nicht im Klartext erfasst.
5. Trennungskontrolle
- Gemeinsame Datenbankinstanz mit strikter logischer Trennung pro Praxis in der Anwendung.
- Getrennte Verschlüsselungsschlüssel pro Praxis für sensible Inhalte und für die Suchfunktion.
6. Integritätskontrolle
- Sensible Inhalte werden mit anerkanntem Verfahren verschlüsselt gespeichert (AES-256) und bei Übertragung in die Speicherung durch Integritätsprüfung geschützt.
- Sicherheitsrelevante Vorgänge und Freigabe-/Lesebestätigungen werden protokolliert, soweit für Nachweis und Betrieb erforderlich.
7. Vertraulichkeit und Verschlüsselung
Was verschlüsselt gespeichert wird
Unter anderem: Klientenstammdaten, Kontaktdaten, Adressen, Notizen, Dokumentinhalte, Blutwerte und hochgeladene Dateien.
Betriebsdaten (z. B. interne Kennungen, Zeitstempel, Status), die für den Betrieb nötig sind und keine direkten Gesundheitsangaben enthalten, können unverschlüsselt vorliegen.
Schlüsselverwaltung
- Verschlüsselung sensibler Daten mit AES-256.
- Getrennte Schlüssel pro Praxis; zentrale Schlüsselverwaltung über Google Cloud KMS in der EU (Hardware Security Module).
- Schlüssel für die Plattform werden regelmäßig rotiert; Zugriff auf die Schlüsselverwaltung ist protokolliert.
Suche
Durchsuchbare Felder (z. B. Klientenname) werden in der Datenbank nicht im Klartext abgelegt, sondern über ein Einwegverfahren pro Praxis abgefragt.
Transport und Speicher — kein Ende-zu-Ende
- TLS schützt die Übertragung zwischen Nutzer und Server.
- Verschlüsselung in der Speicherung schützt vor unberechtigtem Zugriff auf Datenbanken und Backups ohne Schlüssel.
- Es gibt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf dem Endgerät des Nutzers. Die Plattform muss Inhalte serverseitig verarbeiten (Suche, PDF-Erzeugung bei Freigaben, Coachee-Bereich). Der Auftraggeber ist darüber im AVV informiert.
Grenzen
| Risiko | Schutz durch diese Maßnahmen |
|---|---|
| Auslesen von Datenbank/Backup ohne Schlüssel | Ja |
| Abhören der Verbindung (ohne TLS) | Ja (TLS) |
| Kompromittierung des laufenden Servers oder gültiger Admin-Zugang | Nein — Schlüssel sind zur Verarbeitung kurz verfügbar |
| „Nur Client kann lesen“ (E2E) | Nein — bewusst nicht umgesetzt |
8. Speicherung und Löschung
- Nach Vertragsende werden Auftragsdaten spätestens drei Monate danach gelöscht, sofern keine gesetzlichen Pflichten der Auftragsverarbeiterin entgegenstehen.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor Vertragsende einen Export anzufordern; die Plattform stellt hierfür geeignete Funktionen bereit.
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen obliegen dem Auftraggeber als Verantwortlichem.
- Gelöschte Daten in Backup-Kopien werden im Rahmen des üblichen Backup-Zyklus entfernt.
9. Unterauftragsverarbeiter
Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter (Hosting, Datenbank, E-Mail, Zahlungsabwicklung u. a.) sind in Anlage 2 aufgeführt: /legal/unterauftragsverarbeiter. Mit diesen bestehen die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarungen.
10. Nachweis und Meldung
- Meldung von Datenschutzverletzungen an den Auftraggeber gemäß AVV.
- Auf Anfrage Bereitstellung dieser TOMs und, soweit verfügbar, Sicherheitsnachweise der eingesetzten Dienstleister.
Diese TOMs sind Bestandteil des AVV und werden bei wesentlichen Änderungen versioniert.